Abschlusserstellung
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss anhand der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Dabei zeigen wir Ihnen Bewertungs- und Gestaltungsspielräume auf und optimieren den Abschluss auch im Hinblick darauf, ob er in erster Linie auf das Finanzamt oder für Kreditgeber ausgerichtet werden soll. Bei Kapitalgesellschaften sorgen wir für die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die Veröffentlichung auf das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß an Informationen beschränkt wird.